Kammerjäger im Einsatz gegen Marder

Marder sorgen immer wieder für Probleme. Auf der Suche nach einem neuen Zuhause, verirren sie sich häufig auf den Dachboden von Wohnhäusern. Dort verursachen sie teilweise relativ hohe Schäden. Außerdem können sie ihre unfreiwilligen Mitbewohner um den Schlaf bringen. Denn sie sind nachtaktiv und können durch ihr Verhalten relativ viel Lärm erzeugen.
Übrigens stehen Marder unter Naturschutz, weshalb unsere Kammerjäger die Tiere nicht einfach töten dürfen. Trotzdem haben unsere Schädlingsbekämpfer relativ viele Möglichkeiten, um Sie vor dem Marder zu schützen. Sprechen Sie uns gerne direkt an, damit wir Ihnen konkrete Maßnahmen gegen den Marder anbieten können.

So erkennen Sie einen Marder

Vermutlich werden Sie Ihren Marder gar nicht sehen. Denn am Tag zeigen sich die Tiere kaum. Trotzdem werden Sie schnell darauf aufmerksam werden, dass sich ein Marder in Ihrem Haus befindet. Die Tiere verursachen gerade zu später Stunde enorm viel Krach. Darüber hinaus werden Sie beispielsweise auf dem Dachboden den Kot des Tieres entdecken können, wenn Sie genau hinschauen. Dann haben Sie die Gewissheit, dass Sie einen Kammerjäger für die Vergrämung des Marders brauchen.

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Die Gefahren eines Marders

Kammerjäger Marder
Manchmal werden unsere Kammerjäger bei einem Einsatz gegen Marder gefragt, ob die Tiere eigentlich gefährlich sind. Für den Menschen sind sie nicht sonderlich gefährlich. Sie sind sehr scheu und werden Menschen aus diesem Grund nicht angreifen. Allerdings können sie zumindest aus finanzieller Sicht eine echte Gefahr darstellen. Sie sind bekannt dafür, dass sie Kabel und Schläuche von Autos zerbeißen. In Häusern beschädigen sie häufig die Isolation der Wände. Die Reparatur kann dann ziemlich teuer werden. Allerdings müssen Sie es nicht so weit kommen lassen. Ergreifen Sie frühzeitig Maßnahmen gegen den Marder. So kann das Tier vertrieben werden, bevor es überhaupt ernsthaften Schaden anrichtet.

Vergrämung von Mardern zum Pauschalpreis

Marder dürfen nicht getötet werden, da sie unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes stehen. Daran halten sich unsere Kammerjäger selbstverständlich. Deswegen führen wir bei Einsätzen wegen eines Marders stets eine Vergrämung durch. Darunter versteht man das dauerhafte Vertreiben des Marders. Marder lassen sich nur schwer aus ihrem selbst gewählten Zuhause vertreiben, wenn sie sich einmal niedergelassen haben. Doch unseren Kammerjägern stehen viele verschiedene Maßnahmen für die Vergrämung von Mardern zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen die mögliche Vorgehensweise gerne im persönlichen Gespräch. Bevor wir zur Tat schreiten, bekommen Sie übrigens ein Angebot zum fairen Festpreis von uns.

Datenschutz
Ihre Kammerjäger, Inhaber: Janis Andrianovs (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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